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Erstattung der Mehrwertsteuer

Wir ziehen die ausländische Mehrwertsteuer von Gewerbekosten ein.

Vom kleinsten bis zum größten Unternehmen ist es wichtig, die bezahlte Mehrwertsteuer zurückzubekommen.

Wir wollen Ihnen gern helfen, und es erfordert nur, dass Sie uns Ihre originalen ausländischen Steuerrechnungen senden.

Unternehmen aus EU-Ländern sollen unsere Gesellschaft bei Ihren zuständigen Finanzbehörden anmelden. Leider ist es für uns nicht möglich für Unternehmen aus allen EU-Ländern zu beantragen, weil wir keinen Zutritt zum elektronischen Portal haben.

Für Unternehmen aus Drittländern brauchen wir nur eine Vollmacht.

Mehrwertsteuer kann im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten wie z.B. Reisekosten, Kursteilnahme und vieles mehr erstattet werden.

Die Rückerstattung kann in allen EU-Ländern und einigen Drittländern beantragt werden.

Wir erledigen alle Formalitäten für Sie. Wir arbeiten auf Provision von 12 % des vergüteten Betrags. Allerdings gibt es ein Honorar von mindestens DKK 300 pro Antrag pro Land.

Von Land zu Land gibt es unterschiedliche Regeln, die sich oft ändern. Gemeinsam für alle EU-Länder ist, dass die Erstattung für den Rest des Kalenderjahres oder das gesamte Kalenderjahr spätestens am 30. September des folgenden Jahres beantragt wird. Für Drittländer ist die Frist spätestens am 30. Juni.