Registrierung

Wenn ein Unternehmen in einem anderen Land steuerpflichtig ist, ist eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. Überschreitet der Verkauf an Privatpersonen den Schwellenwert (sehen Sie bitte Aktuell) für die Registrierung in den betreffenden Ländern, ist auch eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. Die Regeln für den Fernabsatz ändern sich ab dem 1. Juli 2021 (sehen Sie bitte Aktuell). Der skal kunne klikkes

Es kann schwierig sein zu beurteilen, ob ein Unternehmen registriert sein muss und ab welchem ​​Zeitpunkt die Umsatzsteuerregistrierung gültig sein muss. In vielen Ländern können wir durch unsere Schwesterfirma DK VAT Reg. ApS uns um den Kontakt mit den zuständigen Behörden  sowie um die Unterlagen im Zusammenhang mit einer Registrierung kümmern. Darüber hinaus können wir die regelmäßigen Mehrwertsteuererklärungen und eventuelle Intrastat- oder andere statistische Berichte durchführen.

In einigen Ländern ist ein lokaler Finanzvertreter erforderlich. In diesem Fall verfügen wir jedoch über ein großes Netzwerk von Partnern, mit denen wir eine Vereinbarung treffen können.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Preise.

Mini-One-Stop-Shop

Für Unternehmen, die Telekommunikation, elektronische Dienste oder Rundfunkdienste verkaufen, gelten die Regeln des Mini One Stop Shop (MOSS). Die Mehrwertsteuer muss in dem Land abgerechnet werden, in dem die Kunden wohnen oder sich normalerweise aufhalten. Das Unternehmen muss dokumentieren können, wo sich die Kunden aufhalten.

Lesen Sie mehr auf www.SKAT.dk.

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung und Meldung des Verkaufs benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter + 45 97 97 55 55.

Besonderer Hinweis zur Registrierung von Covid-19 und Mehrwertsteuer

Die mit der COVID-19-Pandemie verbundene Situation hat zu Unterstützungspaketen für in Dänemark registrierte Unternehmen geführt. Unter anderem wurden die Fristen für die Einreichung und die Zahlung der Mehrwertsteuer geändert. Die Änderungen finden Sie hier

Außerdem ist es für Unternehmen möglich, vorübergehend bis zu 10 MIO DKK auf ihrem dänischen Steuerkonto zu haben, wenn das Unternehmen den Betragsschwellenwert anpasst.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.