Vergütung

Registrierte Unternehmen können eine Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen erhalten. Vermeiden Sie komplizierte Mehrwertsteuerregeln und zeitaufwändige Formalitäten und lassen Sie uns mit Ihrer Vorsteuervergütung von 36 Ländern helfen.

Alle großen und kleinen Unternehmen sollten die Rückforderung der Mehrwertsteuer zur Priorität machen, zumal es nicht möglich ist, die erstattungsfähige Mehrwertsteuer aus dem Ausland über das reguläre Steuersystem zurückzufordern.

Wir möchten Ihnen helfen und Sie müssen uns lediglich die originalen oder digitalen ausländischen Mehrwertsteuerbelege zusenden und uns als Ihr Bevollmächtigter unter TastSelv Erhverv  anmelden. Wir erledigen alle Formalitäten in Ihrem Namen. Klicken Sie hier, um den vereinfachten Fortschritt eines Rückerstattungsantrags zu lesen.

Welche Kosten können vergütet werden:

In der Regel gibt es diese Hauptbereiche, für die eine Umsatzsteuererstattung möglich ist: Hotelkosten, Verpflegung, Taxi, Automiete, LKW-Reparatur- und Kraftstoffkosten sowie Messe- und Konferenzkosten. Darüber hinaus können Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland beantragen.

Von welchen Ländern kann man Vergütung beantragen:

Ein in EU ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Zum Beispiel gehören die größten Handelsländer Deutschland, Großbritannien und Schweden zu den Ländern, die die meisten Kostentypen vergüten. Es ist auch möglich Mehrwertsteuervergütung von Drittländern, wie zum Beispiel Norwegen und Schweiz zu beantragen. Sehen Sie die Liste nach rechts.

Wir agieren auch als Bevollmächtigter für ausländische Firmen, zum Beispiel Tochtergesellschaften oder Filialen in die meisten anderen EU-Länder. Natürlich können wir auch eine Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen beantragen

Die allgemeinen Regeln der Mehrwertsteuervergütung

Die Mehrwertsteuererstattung ist von Land zu Land unterschiedlich und ist abhängig von den nationalen Gesetzen, den auch laufend geändert werden. Weitere Informationen über die Vorschriften und Mehrwertsteuersätze in den verschiedenen Ländern finden Sie in der Liste nach rechts.

Gemeinsam für alle EU-Ländern und Norwegen ist, dass für den Rest des Kalenderjahres oder das gesamte Kalenderjahr bis zum 30. September des folgenden Jahres Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragt werden müssen. Für einige Länder außerhalb der EU, zum Beispiel Die Schweiz, Island und die Färöer sind die Frist für die Beantragung der Mehrwertsteuer am 30. Juni, dies ist jedoch für andere Länder unterschiedlich.

In der Regel müssen die ausländischen Behörden den Erstattungsantrag innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags bearbeiten. Die Erstattung erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bearbeitung des Antrags. Wenn die ausländische Behörde zusätzliche Informationen benötigt, kann dies die Bearbeitungszeit um bis zu vier Monate verlängern. Leider haben nicht alle Länder die Möglichkeit, diese Fristen einzuhalten. Es ist daher wichtig, die Anträge so schnell wie möglich einzureichen. Die Bearbeitungszeit für Anträge, die kurz vor Ablauf der Frist versandt werden, ist immer länger.

Preise für unsere Leistungen

Wir arbeiten auf Provisionsbasis – „no cure – no pay“.

Unser Provisionssatz hängt davon ab, wie wir Ihre Reisekosten überprüfen sollen. Wenn Sie Rechnungen und Quittungen selbst suchen und per Post oder E-Mail an uns senden, beträgt unser Provisionssatz 12%. Wenn Sie sich für unseren Full-Service-Vertrag entscheiden, bei dem wir Ihre Rechnungen und Quittungen finden, liegt unser Provisionssatz in der Regel zwischen 16 und 20%, vereinbart über den Umfang des Auftrags.

Eine Full-Service-Vereinbarung kann Folgendes umfassen:

  • Unser Beraterteam besucht Sie an Ihrer Adresse und überprüft Ihre Reisekosten manuell, um relevante Rechnungen mit Mehrwertsteuer zu finden. Diese werden aus der Spesenabrechnung entnommen und durch eine Kopie ersetzt.
  • Sie senden uns elektronische Dateien mit Ihren Reisekosten per E-Mail, USB, Sharepoint, Dropbox oder einem anderen Filesharing-Dienst, den wir dann überprüfen und die entsprechenden Dokumente ausdrucken.
  • Sie geben uns Buchhaltungszugriff auf Ihr Reise-Abrechnungssystem (z. B. Concur Travel & Expense, Acubiz, Basware TEM, zExpense, Ibistic TEM oder andere), in dem wir Informationen und Belege für den Erstattungsantrag extrahieren.

Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, beinhalten unsere Preise unter anderem die Überprüfung, ob die Mehrwertsteuer korrekt auf der Rechnung angegeben ist. Kontakt mit dem Lieferanten zur Neugestaltung von Rechnungen, wann immer dies relevant und möglich ist; Nachverfolgung mit ausländischen Behörden; Einsprüche und erneute Anträge sowie Kontaktaufnahme mit einem Lieferanten nach Ereignissen, bei denen die Mehrwertsteuer falsch berechnet wird.

Wir berechnen eine Mindestprovision von 500 DKK pro Antrag. Zusätzliche Kosten können anfallen, beispielsweise für die Verwendung eines lokalen Vertreters in der Schweiz oder in Japan oder Kosten für eine notarielle Urkunde oder einen autorisierten Übersetzer.

Elektronisches Reiseabrechnungssystem und Mehrwertsteuerrückerstattung

Verwendet Ihr Unternehmen ein elektronisches Reise-Abrechnungssystem, wie Concur Travel & Expense, Acubiz, Basware TEM, zExpense, Ibistic TEM oder ziehen Sie ein solches System in Betracht? Ja, natürlich können wir Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung abwickeln – und das auf eine Weise, die Ihnen Zeit und Mühe spart. Durch den Zugriff auf Ihr Reiseabrechnungssystem extrahieren wir die Informationen, die für den Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer erforderlich sind. Ein schneller und unkomplizierter Prozess, der praktisch keine Arbeit von Ihrer Seite erfordert

Digitale Dokumentenspeicherung und Mehrwertsteuerrückerstattung

Gleiches gilt, wenn Ihr Unternehmen Rechnungen und Quittungen elektronisch speichert. Sie liefern uns die Dateien einfach über USB oder per Post, Dropbox, WeTransfer, SharePoint oder einer anderen ähnlichen Methode. Anschließend überprüfen wir die Dateien auf relevante Mehrwertsteuerbelege.

Kontaktieren Sie uns unter +45 97 97 55 55 und erhalten Sie ein Angebot für eine Full-Service-Lösung.