Einen guten Einstieg

Haben Sie nie früher Vorsteuervergütung beantragt, kann es schwierig sein, alles zu erfassen. Das ist normal und wir helfen Ihnen den ganzen Weg.

Auf diese Seite werden wir das Vergütungsverfahren etwas näher erläutern. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns immer unter +45 97 97 55 55 anrufen oder ein E-Mail senden. Wir stehen zu Ihrer Verfügung.

Vergütungsverfahren in einfachen Worten

  1. Sie schicken uns die Originalbelege zu (entweder kontinuierlich oder jährlich).

Oder:

    1. Unser Beraterteam kommt zu Ihnen, um Ihre Unterlagen zu überprüfen, und hier werden verwendbare Rechnungen gesammelt und mit Kopien erstattet.
    2. Wir erhalten Dateien mit elektronischen Reisekostenabrechnungen – dies kann per E-Mail, über USB, Dateiübertragung über Dropbox, Sharepoint, WeTransfer oder einen anderen Dienst erfolgen. Wir prüfen diese Berichte und drucken relevante Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus.
    3. Sie gewähren uns Buchhaltungszugriff auf Ihr Reise-Abrechnungssystem (z. B. Concur Travel & Expense, Acubiz, Basware TEM, zExpense, Ibistic TEM oder andere ähnliche Software), und wir finden die Rechnungen, Quittungen und andere Informationen, die für die Mehrwertsteuerbeantragung benötigt werden. Diese Lösung erfordert praktisch keine Arbeit von Ihrer Seite.
  1. Neue Kunden müssen uns als Ihr Bevollmächtigter auf dem lokalen Online Portal ermächtigen. Anweisungen finden Sie hier
  2. Wir verarbeiten alle Dokumente gemäß den Regeln des jeweiligen Landes.
  3. Wenn wir alle Belege des Jahres erhalten haben, fertigstellen wir die Anträge.
  4. Es kann bis zum 4 Monate oder länger dauern, bevor wir die Entscheidung von den Behörden bekommen.
  5. Wenn Belege abgelehnt worden sind, untersuchen wir die eventuellen Einspruchsmöglichkeiten. Ist eine Rechnung unrecht mit Mehrwertsteuer ausgestellt, können wir Rückerstattung vom Lieferanten verlangen.
  6. Wenn die Behörden zusätzliche Informationen anfordern, sorgen wir für die Einholung der Informationen und dass die Ansprechzeiten überhalten werden.
  7. Wir senden Ihnen ein Schreiben mit detaillierter Abrechnung und etwaigen Originaldokumenten und überweisen den Betrag abzüglich unserer Provision auf Ihr Konto.

FAQ

Wer kann Vorsteuervergütung beantragen?

Alle Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuernummer, sowohl dänische als ausländische Unternehmen.

Welche Kosten sind vergütungsfähig?

Grundsätzlich kann das Unternehmen um Vergütung der Mehrwertsteuer auf Geschäftskosten in Verbindung mit Auslandsreisen beantragen.. Für jedes Land gibt es spezielle Regeln, und wir kennen diese Regeln sehr gut. Wir empfehlen daher, dass Sie uns alle Belege senden, und wir werden sie überprüfen. Sehen Sie die Liste mit Vergütungsmöglichkeiten hier. Beispielsweise können die Quittungen für Taxis, Hotels, Unterkünfte, Catering, Lieferantenrechnungen, Messen, Konferenzen, Mietwagen und Kraftstoff sein.

Welche Kosten sind nicht vergütungsfähig?

Es gibt spezielle Regeln für jedes Land, und daher empfehlen wir Ihnen erneut, uns alle Ihre Belege zu senden, damit wir beurteilen können, welche verwendet werden können. Die folgenden Einkäufe sind jedoch nicht erstattungsfähig: Auslandsflüge und Fährfahrten, Einkäufe auf internationalen Flügen oder Fähren, Hotelbelege von (unter anderem) Hotels.com, Belege ohne Mehrwertsteuer oder private Ausgaben.

Was ist mit dem Kauf elektronischer Dienste für Unternehmen?

Wenn ein dänisches Unternehmen elektronische Dienste über das Internet bei einem Unternehmen innerhalb der EU bestellt, z. B. beim Kauf von Software von Microsoft, Apple oder Adobe oder bei Werbung auf LinkedIn oder Facebook, ist es wichtig, die dänische CVR-Nr. des Unternehmens anzugeben. Die Rechnung wird dann umsatzsteuerfrei. Falls das einkaufende Unternehmen seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt, wird die Dienstleistung als privater Kauf in Rechnung gestellt und 25% dänische Mehrwertsteuer werden der Rechnung hinzugefügt, die nach Angaben des dänischen Finanzamtes in Dänemark nicht abzugsfähig ist.

Was kostet es?

Unsere Provision ist ein Teil des vergüteten Betrages – no cure / no pay, abhängig von dem gewählten Modell, mindestens jedoch DKK 500,- pro Antrag.

Wie fangen wir an?

Sie können uns gerne anrufen und einen Termin vereinbaren oder uns einfach die Originalbelege per Post oder elektronisch zusenden. Dann müssen Sie sich bei TastSelv Erhverv anmelden und uns erlauben, in Ihrem Namen einen Antrag zu stellen. Anweisungen dazu finden Sie hier. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir weitere Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung haben. Wir möchten benachrichtigt werden, wenn wir alle Unterlagen für das betreffende Antragsjahr erhalten haben, damit wir den Antrag ausfüllen können.